Ab sofort: eRezepte!
Seit Ende 2023 stellen wir für die Verordnung von Medikamenten eRezepte aus.
Das bedeutet, wenn Sie ein Medikament verordnet bekommen, wird diese Verordnung elektronisch erstellt und „bereitgestellt“. Ein Papierausdruck entfällt dadurch. Sie gehen anschließend in eine Apotheke Ihrer Wahl, lassen dort die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse (eGK) einlesen und in der Apotheke kann auf das eRezept zugegriffen werden. Das heißt, die Apothekerin kann dann sehen, was für Sie verordnet wurde und kann das Medikament an Sie abgeben.
Ein paar Details sind dabei zu beachten:
- Eine Verordnung per eRezept gibt es für alle, die gesetzlich versichert sind, solange die Kosten für das Medikament von der Krankenkasse getragen werden.
- Bevor wir ein Rezept ausstellen können, müssen wir Ihre eGK in der Praxis einlesen. Das ist einmal pro Kalenderquartal erforderlich, wie bisher.
- Und aktuell können nur Medikamente per eRezept verordnet werden. D.h., Hilfsmittel werden weiterhin per Rezept auf Papier verordnet – auch, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.
Verordnungen von Medikamenten für Privatpatienten erfolgen weiterhin per Privatrezept auf Papier.
Die Verordnung per eRezept wird nicht „auf Ihrer Versichertenkarte (eGK) gespeichert„! Sie brauchen die eGK, um es dem Apotheker zu ermöglichen, auf für Sie bereitgestellte eRezept-Verordnungen sehen und zugreifen zu können. Das bedeutet, wenn einmal eine Verordnung verändert oder verbessert werden soll, müssen Sie die eGK nicht wieder zu uns bringen. In einem Fall, in dem das per eRezept verordnete Medikament etwa nicht lieferbar ist, kann nach Rücksprache z.B. zwischen der Apothekerin und uns die Verordnung verbessert werden, ohne dass Ihre eGK nochmal in unsere Praxis muss.